Das "Ambulant unterstützte Wohnen" und das "betreute Einzelwohnen" sind Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Beeinträchtigungen,
- die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbstständigen Lebensführung in der Lage sind.
- für die eine stationäre oder teilstationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
- die in Gemeinschaft oder alleine nicht ohne Assistenz auskommen.
Das Ambulant unterstützte Wohnen und das betreute Einzelwohnen sind auf kontinuierliche Unterstützung und Begleitung, jedoch nicht auf eine ständige Anwesenheit des Betreuungspersonals ausgerichtet.
Personen, die an ambulanter Unterstützung beim Wohnen interessiert sind, müssen die Kriterien für den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII in Verbindung mit § 2 SGB IX erfüllen.
Personen in folgenden Lebenssituationen können durch das Ambulant unterstützte Wohnen begleitet werden:
- Menschen, die aus einer Wohnstätte in eine eigene Wohnung ziehen wollen.
- Menschen, die das Erwachsenalter erreicht und den Wunsch haben, das Elternhaus zu verlassen.
- Menschen, die nach dem Tod oder dem Auszug ihrer bisherigen Bezugsperson alleine in einer Wohnung verbleiben und einerseits nicht in der Lage sind, völlig selbstständig in der Wohnung zu leben, andererseits jedoch keinen stationären Wohnstättenplatz benötigen oder wünschen.
- Menschen, die schon längere Zeit alleine leben und feststellen, dass sie sich Unterstützung für die Bewältigung ihrer Lebenssituation durch die Lebenshilfe Weilheim- Schongau wünschen.
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